Die Wahl des Anwalts ist Vertrauenssache
Bei der Wahl eines Rechtsanwaltes sollten zwei Kriterien maßgeblich sein: zum
einen dessen fachliche Kompetenz gerade hinsichtlich des Problems, dessen
Lösung man von ihm erwartet; zum anderen die persönliche Vertrauensbasis.
will ich wirklich dieser Person meine Probleme anvertrauen?
Zur fachlichen Kompetenz: kein Rechtsanwalt beherrscht die gesamte
Rechtsordnung; dazu ist sie mittlerweile viel zu komplex. So wie sie bei
Zahnschmerzen zum Zahnarzt und sich vom Chirurgen operieren lassen, so
sollte die Wahl ihres Rechtsanwaltes von dessen Spezialisierung geleitet sein.
Anders als in Deutschland dürfen sich in Österreich Rechtsanwälte nicht als
Fachanwälte für ein bestimmtes Fachgebiet deklarieren. Freilich beherrscht ein
Anwalt nicht nur fünf oder sechs Fachgebiete, doch sollten Rechtsanwälte oft so
ehrlich sein – vor allem dem Klienten gegenüber – und den einen oder anderen
Beratungsauftrag mangels einschlägiger Kenntnisse ablehnen, auch wenn
dieser noch so lukrativ erscheint. Dies würde den Rechtsanwalt als seriös und
als vertrauenswürdig qualifizieren.
Dieses Vertrauen ist schon das zweite, noch wesentlichere Kriterium: Sie
beauftragen einen Rechtsanwalt, damit dieser Ihre Interessen vertritt in einem
Gerichtsverfahren, in Vertragsverhandlungen, bei Fragen der taktischen
Vorgehensweise etc. Sie legen damit die Wahrung, Durchsetzung Ihrer
Interessen in fremde Hände. Sie haben dieser Person zu vertrauen; Vertrauen
ist ein persönliche Komponente: ist mir dieser Rechtsanwalt sympathisch? Ein
weiteres: korrespondiere ich immer mit derselben Person, oder einmal mit dem
Anwalt selbst, dann wieder mit einem Konzipienten, schließlich gar mit einem
Kanzleikollegen. Je mehr Personen in Ihre Angelegenheit eingebunden, desto
schlechter ist dies für Sie! Nicht nur entstehen Reibungsverluste beim
Wissenstransfer von der einen zur anderen Person, sondern Sie zahlen auch
diesen (zusätzlichen) Aufwand.
Suchen Sie daher Ihren Rechtsanwalt zunächst nach dessen Fachgebieten aus.
Kennen Sie diese nicht, fragen Sie im Erstkontakt danach, jedenfalls bevor Sie
Ihre Angelegenheit präsentiert haben. Hören Sie in einem zweiten Schritt in sich
hinein! Ist Ihnen der Rechtsanwalt sympathisch, können Sie ihm bedingungslos
vertrauen? Gehen Sie nicht zu einem Rechtsanwalt, weil Sie oder gar Ihre Eltern
immer schon dort waren. Ihre Angelegenheit ist dafür viel zu kostbar.